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Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken| Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
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StMELFÄmter für Ländliche EntwicklungMittelfranken → Über uns
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Über uns

Übersichtskarte der Dienstgebiete der Ämter für Ländliche Entwicklung

Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken ist in Mittelfranken für die Aufgaben der Flurneuordnung und Dorferneuerung sowie die integrierte ländliche Entwicklung zuständig. Es beaufsichtigt die örtlichen Teilnehmergemeinschaften und den Verband für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und steht unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Organisatorischer Aufbau und Ansprechpartner

Anfahrtsbeschreibung

Die Teilnehmergemeinschaft (TG)

Die Teilnehmergemeinschaft ist Trägerin des Verfahrens und für die Durchführung der Projekte vor Ort zuständig. Sie ist "Behörde auf Zeit", hat beachtliche Befugnisse bei der Planung und Ausführung von Maßnahmen zur Flurneuordnung und Dorferneuerung und entsteht mit dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehören alle Grundeigentümer im Verfahrensgebiet an.

Die Teilnehmergemeinschaft wählt aus ihren Reihen einen Vorstand. Ihm obliegen die Geschäftsführung der Teilnehmergemeinschaft, die Wertermittlung und die Neugestaltung von Dorf und Flur. Er wird geleitet von einem fachkundigen Beamten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung, der Vorsitzender des Vorstandes und Projektleiter ist. In Dorferneuerungen ist die Gemeinde "geborenes" Mitglied im Vorstand der örtlichen Teilnehmergemeinschaft.

Den zuständigen Projektleiter und Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für Ihre Verfahren finden Sie unter "Projekte".

Verband für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Der Verband für Ländliche Entwicklung Mittelfranken ist ein Zusammenschluss der Teilnehmergemeinschaften im Dienstgebiet des Amtes. Er übernimmt für die Teilnehmergemeinschaften die Kassenführung, Ausschreibung und Überwachung von Baumaßnahmen, die Zwischenfinanzierung des Landerwerbs sowie die Vergabe von Gutachten. Er ist Mitglied des Landesverbandes für Ländliche Entwicklung in Bayern, der gemeinsame Aufgaben der Verbände, wie z. B. die EDV-Ausstattung und Programmentwicklung, übernimmt.

Planungspartner

Die Planungen der Flurneuordnung und Dorferneuerung sowie die integrierte ländliche Entwicklung sind mit anderen im ländlichen Raum tätigen Planungspartnern abzustimmen (z. B. Landratsamt, Staatliches Bauamt, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege etc.). Eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde und anderen Fachstellen (vor allem mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) ist gewollt und unerlässlich. Fachliche Unterstützungen, wie Planungen zur Dorferneuerung als auch zum Bereich Natur- und Umweltschutz, holen sich die Teilnehmergemeinschaften bei freischaffenden Planern.

Schule der Dorf- und Landentwicklung Klosterlangheim

Die Menschen können nur kompetent mitwirken, wenn sie das Planungsgeschehen und die Methoden kennen und wissen, wie Entscheidungen zustande kommen. Dieses Grundwissen vermittelt die Schule der Dorf- und Flurentwicklung Klosterlangheim für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken. Sie wird, ebenso wie die Schulen in Plankstetten in der Oberpfalz und Thierhaupten in Schwaben, getragen von einem selbständigen, eingetragenen Verein, der von Gemeinden, Bezirken, Handwerk und Banken gefördert wird. Die Schule versteht sich als Forum für den ländlichen Raum und bietet Seminare, Exkursionen und Fachveranstaltungen zu all den Fragen an, die im Zusammenhang mit der Zukunftsentwicklung von Gemeinden und Gemeindekooperationen stehen.

Weitere Informationen zur Schule sowie das aktuelle Seminarangebot


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