StMELFÄmter für Ländliche EntwicklungMittelfranken → Organisation

Organisation

Die Verwaltung ist zweistufig aufgebaut. Oberste Landesbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ihm nachgeordnet ist das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken. Am Amt sind Geodäten, Agraringenieure, Architekten, Landschaftsplaner, Bauingenieure, Juristen und Verwaltungsfachkräfte beschäftigt. Unsere Diplomingenieure leiten die jeweiligen Projekte vor Ort; sie gewährleisten einen neutralen Ausgleich zwischen öffentlichen und privaten Interessen. Wo zusätzliches Fachwissen erforderlich ist oder Aufgaben von privaten Anbietern erledigt werden sollen, werden entsprechende Experten hinzugezogen. Diese fachliche Vielfalt stellt sicher, dass die Vorhaben der Ländlichen Entwicklung von der Idee bis zur Realisierung fachübergreifend betreut und ausgeführt werden. Das Amt beaufsichtigt auch die Teilnehmergemeinschaften in seinem Dienstgebiet sowie den Verband für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Grafik: Das Dienstgebiet des Amts für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
















Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Philipp-Zorn-Str. 37
91522 Ansbach

Tel.: 0981 / 591-0
Fax: 0981 / 591-600

E-Mail: poststelle@ale-mfr.bayern.de

Organisatorischer Aufbau und Ansprechpartner

So erreichen Sie uns: Anfahrtsbeschreibung


Die Organisation des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat sich bewährt. Sie erfüllt alle Voraussetzungen, um die gestellten Aufgaben effizient zu erledigen. Ihre Merkmale sind:

  • Im Dienstgebiet wird bei den räumlich und zeitlich stark variierenden Arbeitsschwerpunkten das Personal flexibel eingesetzt.
  • Das Amt bündelt Fachkompetenz hinsichtlich Finanzierung, Genehmigung und Überwachung von Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaften. Es versteht sich aber auch als Servicestelle für die Teilnehmergemeinschaften. Zudem ist es Planfeststellungsbehörde und somit zuständig für die öffentlich-rechtliche Genehmigung der Projekte.
  • Die örtliche Teilnehmergemeinschaft wird immer nur als "Behörde auf Zeit" eingerichtet und wieder aufgelöst, wenn der Auftrag erledigt ist; damit werden Ressourcen nur vorübergehend gebunden.
  • Planung und Durchführung von Vorhaben der Ländlichen Entwicklung erfolgen nach Methoden des Projektmanagements und mit moderner Technik. So ist eine größtmögliche Effizienz beim Einsatz der personellen und finanziellen Kapazitäten gewährleistet.
  • Planungs- und Ausführungskompetenz liegen bei der örtlichen Teilnehmergemeinschaft; dies sichert eine bedarfsgerechte Planung. Zur Umsetzung der Maßnahmen kann die Teilnehmergemeinschaft auf kompetentes Baupersonal des Verbandes für Ländliche Entwicklung Regierungsbezirk zurückgreifen und so eine wirtschaftliche und fachgerechte Bauausführung garantieren.

Planungspartner

Die Planungen der Flurneuordnung und Dorferneuerung sowie die integrierte ländliche Entwicklung, die sich zur Unterstützung interkommunaler Zusammenarbeit erfolgreich etabliert hat, sind mit anderen im ländlichen Raum tätigen Planungspartnern abzustimmen (z. B. Landratsamt, Staatliches Bauamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Wasserwirtschaft, Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege etc.). Eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde und anderen Fachstellen ist gewollt und unerlässlich. Fachliche Unterstützungen wie Planungen zur Dorferneuerung als auch zum Bereich Natur- und Umweltschutz holen sich die Teilnehmergemeinschaften bei freischaffenden Planern.


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